Praxis

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Kostenübernahme

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Formaler Ablauf bei der Verhaltenstherapie

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Inhaltlicher Ablauf bei der Verhaltenstherapie

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Praxis für Psychotherapie, Supervision & Coaching
Dr. phil. Diplom-Psychologe Hans-Ulrich Dombrowski
Psychologischer Psychotherapeut
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Am Nordbahnhof 20
59555 Lippstadt
Telefon 02941/64840
Fax 02941/60780
e-mail: psycho@dr-dombrowski.de
http://www.dr-dombrowski.de

 


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Behandlungskonzept

Meine Praxis für Psychotherapie, Supervision & Coaching besteht seit 1985. Ich arbeite im Rahmen eines verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzeptes mit Jugendlichen und Erwachsenen. Schwerpunktmäßig ist die Praxis allerdings für die Arbeit mit Erwachsenen ausgerichtet. In diesem Zusammenhang werden auch notwendige paartherapeutische und / oder familientherapeutische Maßnahmen durchgeführt. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Online-Beratung.



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück1 Punkt weiter  Organisation

Wenn Sie mich persönlich sprechen wollen, so erreichen Sie mich innerhalb meiner telefonischen Sprechzeit von täglich 7.30 Uhr - 8.00 Uhr und - außer mittwochs  - von 13.30 Uhr - 14.00 Uhr. Ansonsten ist Tag und Nacht der telefonische Anrufbeantworter eingeschaltet, der Ihren Anruf entgegen nimmt. Nennen Sie dann Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden.
Da meine Praxis nach dem
Bestellsystem organisiert ist, besteht für Sie bei den vereinbarten Terminen in der Regel keine Wartezeit. Sie können die 50 Minuten umfassenden Therapiesitzungen daher zeitlich genau einplanen.



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück1 Punkt weiter  Kostenübernahme

Die Kosten für die Verhaltenstherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) voll übernommen. Bei den Privatkassen, Beihilfen und sonstigen Kostenträgern (z.B. Berufsgenossenschaften) bestehen unterschiedliche Übernahmeregelungen, je nach Vertragsabschluß oder Tarif. Sie sollten sich im Einzelfall bei Ihrem Versicherungsträger erkundigen. Die Möglichkeit selbst zu zahlen, ohne Antragstellung bei einem Kostenträger, besteht selbstverständlich auch. Für Supervision und Coaching müssen die Zahlungsmodalitäten ebenfalls im Einzelfall geklärt werden.



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück1 Punkt weiter  Formaler Ablauf bei der Verhaltenstherapie

Sie können meine Praxis direkt mit Ihrer Krankenkassen-Chipkarte aufsuchen. Hierbei ist die Begleichung der Praxisgebühr von € 10,00 zu leisten. Sollten Sie diese bereits bei einem anderen Arzt bezahlt haben, bringen Sie bitte von diesem einen Überweisungsschein zur "Psychotherapie" mit, dann brauchen Sie die Praxisgebühr nicht noch ein zweites mal zu begleichen.
Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Abklärung Ihrer Problematik. Es soll festgestellt werden, ob sich Psychotherapeut und Patient ausreichend sympathisch sind und ob die Symptomatik, derentwegen der Kontakt gesucht wird, auch im Rahmen der Praxismöglichkeiten zu behandeln ist.
Nach den aktuellen Psychotherapierichtlinien besteht die Möglichkeit, dass insgesamt bis zu fünf sog.
probatorische Therapiesitzungen durchgeführt werden können, bevor die Beantragung zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse erfolgt. Innerhalb dieser der eigentlichen Therapie (Behandlung) voraus laufenden Sitzungen wird die Diagnostik (in der Verhaltenstherapie als Verhaltensanalyse bezeichnet) durchgeführt. Ähnlich wie ein Arzt, der zunächst diagnostische Maßnahmen ergreift, wie Durchführung einer körperlichen Untersuchung, Feststellung von Laborwerten oder Ableitung eines EKG, bevor er eine endgültige Diagnose stellt und anschließend therapeutische Maßnahmen einleitet, erhebt der Psychotherapeut Daten, die im Zusammenhang mit dem Beschwerdebild stehen können. So werden Fragen in Bezug auf die vergangene und aktuelle Lebens- und Problemsituation gestellt und auch Tests und Fragebogenuntersuchungen durchgeführt. Diese Maßnahmen haben das Ziel, dass sich der Psychotherapeut ein möglichst genaues Bild über die Entwicklung und Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerden machen kann, um anschließend eine Therapieplanung durchzuführen. Anschließend erfolgt erst die Therapie als eigentliche Behandlung.
Spätestens nach Beendigung der fünften probatorischen Sitzung muss ein
Antrag auf Kostenübernahme der Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenkasse durch Sie als Patienten und mich als Psychotherapeuten gestellt werden. Darüber hinaus muss aus haftungsrechtlichen Gründen der Beantragung ein ärztlicher Konsiliarbericht von Ihrem Haus- oder Facharzt beigefügt werden. Dieser Bericht wird durch mich vom Konsiliararzt direkt angefordert und mir von diesem auch zugestellt. Einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse wird in der Regel dann auch entsprochen.
Die
Dauer einer Verhaltenstherapie liegt meist im Rahmen von 15 - 80 Sitzungen. Neben der Kurzzeittherapie (bis 25 Sitzungen) gibt es die Langzeittherapie (über 25 Sitzungen).  Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Überschrift "Verhaltenstherapie".



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück  Inhaltlicher Ablauf bei der Verhaltenstherapie

Da eine Psychotherapie ein sehr persönliches und intimes Geschehen darstellt, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Psychotherapeuten und Patienten notwendig. Der Erfolg einer Therapie hängt vielfach von der Offenheit und Bereitschaft ab, sich auch auf die Psychotherapie einzulassen. Auch wenn ich Sie als Ihr Psychotherapeut einmal mit schmerzlichen Einsichten konfrontiere, so geschieht dies, um Ihnen zu helfen und Ihnen neue Lösungsmöglichkeiten zu eröffnen. Melden Sie sich jedoch auch, wenn Sie sich überfordert fühlen und glauben, dass die Belastung durch die Therapie im Moment zu stark ist.
Da Psychologische Psychotherapeuten
nicht mit Medikamenten oder medizinischen Geräten arbeiten, bringen Sie Ihre Persönlichkeit im Rahmen der Psychotherapie ein. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nichts weitergeben, was Sie nicht möchten. Diese Schweigeverpflichtung bezieht sich auch auf Ihre Familienangehörigen, Ihren Arbeitgeber, Ihre Krankenkasse oder sonstigen Kostenträger sowie auf Ihren behandelnden Arzt. Nur mit Ihrer Zustimmung dürfen und werden Informationen an Dritte weitergegeben.