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Praxis für Psychotherapie, Supervision & Coaching
Dr. phil. Diplom-Psychologe
Hans-Ulrich Dombrowski
Psychologischer Psychotherapeut
Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeut
Am Nordbahnhof 20
59555
Lippstadt
Telefon 02941/64840
Fax 02941/60780
e-mail:
psycho@dr-dombrowski.de
http://www.dr-dombrowski.de
Meine Praxis für Psychotherapie, Supervision & Coaching besteht seit 1985. Ich arbeite im Rahmen eines verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzeptes mit Jugendlichen und Erwachsenen. Schwerpunktmäßig ist die Praxis allerdings für die Arbeit mit Erwachsenen ausgerichtet. In diesem Zusammenhang werden auch notwendige paartherapeutische und / oder familientherapeutische Maßnahmen durchgeführt. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Online-Beratung.
Wenn Sie mich persönlich sprechen wollen, so erreichen Sie
mich innerhalb meiner
telefonischen Sprechzeit
von täglich 7.30 Uhr - 8.00 Uhr und - außer mittwochs - von 13.30 Uhr - 14.00
Uhr. Ansonsten ist Tag und Nacht der telefonische Anrufbeantworter
eingeschaltet, der Ihren Anruf entgegen nimmt. Nennen Sie dann Ihren
Namen und Ihre Telefonnummer. Ich werde mich umgehend bei Ihnen
melden.
Da meine Praxis nach dem
Bestellsystem organisiert ist, besteht für Sie
bei den vereinbarten Terminen in der Regel keine Wartezeit. Sie können die 50
Minuten umfassenden Therapiesitzungen daher zeitlich genau einplanen.
Die Kosten für die Verhaltenstherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) voll übernommen. Bei den Privatkassen, Beihilfen und sonstigen Kostenträgern (z.B. Berufsgenossenschaften) bestehen unterschiedliche Übernahmeregelungen, je nach Vertragsabschluß oder Tarif. Sie sollten sich im Einzelfall bei Ihrem Versicherungsträger erkundigen. Die Möglichkeit selbst zu zahlen, ohne Antragstellung bei einem Kostenträger, besteht selbstverständlich auch. Für Supervision und Coaching müssen die Zahlungsmodalitäten ebenfalls im Einzelfall geklärt werden.
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Formaler
Ablauf bei der Verhaltenstherapie
Sie können meine Praxis direkt mit Ihrer
Krankenkassen-Chipkarte aufsuchen. Hierbei ist die Begleichung der
Praxisgebühr von € 10,00 zu
leisten. Sollten Sie diese bereits bei einem anderen Arzt bezahlt haben, bringen
Sie bitte von diesem einen
Überweisungsschein zur "Psychotherapie" mit, dann
brauchen Sie die Praxisgebühr nicht noch ein zweites mal zu begleichen.
Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und
der Abklärung Ihrer Problematik. Es soll festgestellt werden, ob
sich Psychotherapeut und Patient ausreichend sympathisch sind und ob die
Symptomatik, derentwegen der Kontakt gesucht wird, auch im Rahmen
der Praxismöglichkeiten zu behandeln ist.
Nach den aktuellen
Psychotherapierichtlinien besteht die Möglichkeit, dass
insgesamt bis zu fünf sog.
probatorische Therapiesitzungen durchgeführt
werden können, bevor die Beantragung zur Kostenübernahme
bei Ihrer Krankenkasse erfolgt. Innerhalb dieser der eigentlichen Therapie
(Behandlung) voraus laufenden Sitzungen wird die
Diagnostik (in der
Verhaltenstherapie als Verhaltensanalyse bezeichnet) durchgeführt.
Ähnlich wie ein Arzt, der zunächst diagnostische Maßnahmen
ergreift, wie Durchführung einer körperlichen Untersuchung,
Feststellung von Laborwerten oder Ableitung eines EKG, bevor er eine endgültige Diagnose stellt und anschließend therapeutische Maßnahmen
einleitet, erhebt der Psychotherapeut Daten, die im Zusammenhang mit
dem Beschwerdebild stehen können. So werden Fragen in Bezug auf
die vergangene und aktuelle Lebens- und Problemsituation gestellt und
auch Tests und Fragebogenuntersuchungen durchgeführt. Diese
Maßnahmen haben das Ziel, dass sich der Psychotherapeut
ein möglichst genaues Bild über die Entwicklung und
Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerden machen kann, um anschließend
eine
Therapieplanung durchzuführen. Anschließend erfolgt
erst die
Therapie als eigentliche Behandlung.
Spätestens nach
Beendigung der fünften probatorischen Sitzung muss ein
Antrag auf Kostenübernahme
der Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenkasse durch Sie als Patienten und mich
als Psychotherapeuten gestellt werden. Darüber hinaus muss aus
haftungsrechtlichen Gründen der Beantragung ein
ärztlicher Konsiliarbericht von Ihrem Haus- oder Facharzt beigefügt werden.
Dieser Bericht wird durch mich vom Konsiliararzt direkt angefordert
und mir von diesem auch zugestellt. Einer Kostenübernahme durch
Ihre Krankenkasse wird in der Regel dann auch entsprochen.
Die
Dauer einer Verhaltenstherapie liegt meist im Rahmen von 15 - 80
Sitzungen. Neben der Kurzzeittherapie (bis 25 Sitzungen) gibt es die
Langzeittherapie (über 25 Sitzungen). Weitere Informationen dazu finden Sie
unter der Überschrift "Verhaltenstherapie".
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Inhaltlicher
Ablauf bei der Verhaltenstherapie
Da eine Psychotherapie ein sehr persönliches und intimes
Geschehen darstellt, ist ein besonderes
Vertrauensverhältnis zwischen
dem Psychotherapeuten und Patienten notwendig. Der Erfolg einer Therapie hängt
vielfach von der Offenheit und
Bereitschaft ab, sich auch auf die Psychotherapie einzulassen. Auch
wenn ich Sie als Ihr Psychotherapeut einmal mit schmerzlichen
Einsichten konfrontiere, so geschieht dies, um Ihnen zu helfen und
Ihnen neue Lösungsmöglichkeiten zu eröffnen. Melden
Sie sich jedoch auch, wenn Sie sich überfordert fühlen und
glauben, dass die Belastung durch die Therapie im Moment zu
stark ist.
Da Psychologische Psychotherapeuten
nicht mit
Medikamenten oder medizinischen Geräten arbeiten, bringen Sie
Ihre Persönlichkeit im Rahmen der Psychotherapie ein. Sie sind
zur
Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nichts weitergeben,
was Sie nicht möchten. Diese Schweigeverpflichtung bezieht sich
auch auf Ihre Familienangehörigen, Ihren Arbeitgeber, Ihre
Krankenkasse oder sonstigen Kostenträger sowie auf Ihren
behandelnden Arzt. Nur mit Ihrer Zustimmung dürfen und werden
Informationen an Dritte weitergegeben.