Themen

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"Psychotherapeut" - ein geschützter Begriff

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Die Kosten einer Psychotherapie

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Psychotherapeutische Verfahren

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Wie finde ich einen Psychotherapeuten?

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Was sollte ich bei einem Psychotherapeutenkontakt beachten

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Zukünftige Perspektiven

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Zum Seitenanfang1 Punkt weiter  "Psychotherapeut" - ein geschützter Begriff

Nicht jeder, der eine psychotherapeutische Aus- oder Weiterbildung absolviert hat oder sich dazu berufen fühlt Psychotherapie zu machen, darf sich "Psychotherapeut" nennen. Nach dem Psychotherapeutengesetz vom 1.1.99 ist dies nur Diplom-Psychologen und Ärzten mit entsprechender Qualifikation vorbehalten. Zuvor tummelten sich auf dem Psychomarkt auch zahlreiche unqualifizierte Personen, die sich den Titel eines "Psychotherapeuten" zugelegt hatten, um damit eine Qualifikation zu dokumentieren, die im Grunde nicht vorhanden war. Zum Schutze Therapie suchender Menschen bedeutet das Psychotherapeutengesetz einen Schritt in Richtung einer besseren Versorgungsssituation, obwohl auch nach diesem Gesetz sicherlich weiterhin Handlungsbedarf bezüglich der Verbesserung der Behandlung von Menschen mit psychischen Problemen besteht.
Diplom-Psychologen, die eine entsprechende psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben, können bei ihrer zuständigen Bezirksregierung den Antrag auf Anerkennung als
Psychologischer Psychotherapeut und / oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut stellen. Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Psychotherapieausbildung in einem von der jeweiligen Bezirksregierung anerkannten Verfahren. Anerkannt werden derzeit die "Verhaltenstherapie", "Psychoanalyse", "Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" und "Gesprächspsychotherapie". Die Ausführung der Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums wird jedoch, da es sich hierbei um eine Länderangelegenheit handelt, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. So erkennen beispielsweise Hessen und Sachsen-Anhalt neben den genannten Verfahren auch die Gestalttherapie, das Psychodrama und die Familientherapie an.
Die Anerkennung durch die Bezirksregierung ist für all diejenigen von Interesse, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit heilkundlich, also im Sinne einer Krankenbehandlung, tätig sein wollen. Liegt die Anerkennung nicht vor, darf auch keine Psychotherapie, d.h. Behandlung von psychischen Störungen, vorgenommen werden, sondern lediglich eine psychologische Beratung durchgeführt werden. Der Begriff 
"Psychologische Beratung" ist allerdings nicht gesetzlich geschützt.
Neben Diplom-Psychologen können sich auch andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Diplom-Pädagogen oder Diplom-Sozialpädagogen, bei entsprechender Qualifikation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, nicht jedoch als Psychologischer Psychotherapeut, anerkennen lassen. Die Behandlung ist hierbei auf Kinder- und Jugendliche beschränkt.
Auch Ärzte, die eine entsprechende psychotherapeutische Qualifikation erworben haben, dürfen sich "Psychotherapeut" nennen. Heilpraktikern, die zwar nach dem Gesetz die Zulassung zur Heilkunde erworben haben, ist es untersagt, sich "Psychotherapeut" zu nennen, selbst wenn sie psychotherapeutische Qualifikationen erworben haben. Sie dürfen aber den Begriff "Psychotherapie" benutzen, als Hinweis, dass sie psychotherapeutisch arbeiten.
Neben den bisher genannten Berufsgruppen gibt es viele andere (z.B. Lehrer, Theologen, Soziologen), die eine psychotherapeutische Weiterbildung absolviert haben. Wollen diese psychotherapeutisch tätig werden, bedarf es der Zulassung durch das Gesundheitsamt auf Anerkennung der Heilkunde begrenzt auf das Bereich der Psychotherapie (sog. Psycho-Heilpraktiker). Auch diese Zugelassenen dürfen sich nicht "Psychotherapeut" nennen.



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück1 Punkt weiter  Die Kosten einer Psychotherapie

Abzugrenzen von einer Tätigkeit als Psychotherapeut ist allerdings der Aspekt der Kostenübernahme einer Psychotherapie durch einen Kostenträger, in der Regel einer Krankenkasse. Voraussetzung dazu ist, dass der entsprechende Psychotherapeut durch eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) anerkannt ist. Hierzu muss er bestimmte Qualifikationen nachweisen. Anerkannt werden derzeit psychotherapeutische Qualifikationen in "Verhaltenstherapie", "Psychoanalyse" und "Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie".
Wir unterscheiden drei Berufsgruppen, die psychotherapeutische Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen dürfen:
1.
Psychologische Psychotherapeuten
Hierbei handelt es sich um Diplom-Psychologen. Die Behandlung ist auf Erwachsene begrenzt. Die Behandlung kann als Einzel- und Gruppentherapie stattfinden.
2.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Hierbei handelt es sich entweder um Diplom-Psychologen oder andere Berufsgruppen (z.B. Diplom-Pädagogen oder Sozialarbeiter). Die Behandlung ist auf Kinder- und Jugendliche begrenzt. Als Verfahren kann die Einzel- und Gruppentherapie angewendet werden.
3.
Psychotherapeutisch tätige Ärzte
Vorausgesetzt wird bei Ärzten der Zusatztitel "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse", um zu Lasten der Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Oder aber der Arzt ist als "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin" oder als "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" anerkannt. Auch hier kann die Behandlung im Einzel- und Gruppensetting stattfinden.
Die Behandlung bei den genannten drei Berufsgruppen wird bei vorliegender Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Bei den Privatkassen erfolgt eine Kostenübernahme entsprechend des abgeschlossenen Tarifes. Die Beihilfe übernimmt ebenfalls die Kosten einer Psychotherapie bei den genannten drei Berufsgruppen.
Es ist vor allem bei Privatversicherten anzuraten vor bzw. zu Beginn einer Psychotherapie sich bei dem potentiellen Kostenträger zu erkundigen unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme stattfindet und wie hoch die Erstattungen liegen. In der Regel werden allerdings die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen, die der Feststellung der Notwendigkeit einer Psychotherapie dienen) übernommen.
Neben der Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder sonstigen Kostenträger (Beihilfe, BG, Sozialamt) besteht natürlich auch die Möglichkeit der Privatliquidation. Hierbei können Sie sich auch Behandler aussuchen, die nicht über die Krankenkassen abrechnen dürfen. Das Honorar müssen Sie dann mit dem Behandler aushandeln. Es liegt in der Regel zwischen € 50,00 bis € 100,00. Sollte Sie Jemand wesentlich preiswerter behandeln wollen, sollten Sie sich fragen, warum sie / er dies tut.



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück1 Punkt weiter  Psychotherapeutische Verfahren

Als wissenschaftlich hinreichend abgesichert gelten die Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Gesprächspsychotherapie. Letztere wird allerdings von den Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit noch nicht anerkannt. Es dürfte allerdings nur noch eine Frage der Zeit sein, bis diese Anerkennung erfolgen wird.
Daneben können Therapieverfahren wie "Familientherapie", "Gestalttherapie" und "Psychodrama" ebenfalls als empirisch gut abgesichert angesehen werden. Allerdings steht bei diesen Verfahren noch die "offizielle" Anerkennung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Kassenärztlichen Vereinigungen aus.
Bei allen anderen Verfahren gibt es bisher noch keinen ausreichenden Nachweis ihrer Effektivität und Wirksamkeit. Das schließt nicht aus, dass eine mit einem dieser Verfahren durchgeführte Therapie nicht auch erfolgreich sein kann. Der Effekt wird dann jedoch wahrscheinlich durch andere Faktoren, als die durch die Therapiemethode hervorgerufenen, bedingt sein.
Die Psychoanalyse ist historisch gesehen das erste angewandte psychotherapeutische Verfahren. Ihr Begründer, Sigmund Freud, war Neurologe. Die Psychoanalyse stand und steht in ärztlicher Tradition. Auch andere bekannte Analytiker, wie Adler oder Jung, sind Ärzte gewesen. Wenn Sie heute eine psychotherapeutische Behandlung machen möchten, finden Sie unter den Ärzten einen weitaus höheren Prozentsatz an Psychoanalytikern und Tiefenpsychologen als bei den Psychologischen Psychotherapeuten. Dies liegt u.a. auch daran, weil es Psychologen lange Jahre untersagt war, sich psychoanalytisch oder tiefenpsychologisch ausbilden zu lassen. Dies war Ärzten vorbehalten.
Albert Ellis, der Begründer der
Rational-Emotiven Verhaltenstherapie, war beispielsweise in den USA in den 40er Jahren der erste Psychologe, der eine psychoanalytische Ausbildung erhielt. Nachdem Ellis zunächst als Psychoanalytiker praktiziert hat, hat er sich dann pikanterweise von der Analyse entfernt und die Rational-Emotive Verhaltenstherapie entwickelt.
Während die Psychoanalyse und die Tiefenpsychologie in ärztlicher Tradition steht, ist es bei der Verhaltenstherapie genau umgekehrt. Diese steht in psychologischer Tradition und wurde an den psychologischen Abteilungen der Universitäten entwickelt. Die meisten Psychologischen Psychotherapeuten sind daher auch verhaltenstherapeutisch ausgebildet.
Da Sie jedoch nicht nach der Formal gehen können Arzt = Psychoanalytiker und Psychologe = Verhaltenstherapeut, wenn Sie einen Therapieplatz suchen, sollten Sie im Einzelfall nach der therapeutischen Ausrichtung des Behandlers fragen. Denn es gibt auch Psychologische Psychotherapeuten, die psychoanalytisch arbeiten, und Ärzte, die eine verhaltenstherapeutische Qualifikation erworben haben.
Die Berufsgruppen, die ebenfalls psychotherapeutisch arbeiten dürfen, aber keine Psychotherapeuten sind, haben in der Regel keine psychotherapeutische Qualifikation in den anerkannten Psychotherapieverfahren. Der Grund liegt u.a. darin, dass diese Ausbildungsgänge in der Regel nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten sind, und diese Berufsgruppen gar keine Zulassung zur Ausbildung in diesen Verfahren von den Instituten erhalten. Andererseits fühlen sich die genannten Berufsgruppen vielfach anderen Therapieverfahren hingezogen, so dass hier häufig Qualifikationen in Familientherapie, Gestalttherapie, Bioenergetik, Psychodrama, Neuro-Linguistischen-Programmieren, Ur-Schrei-Therapie und manch anderen, auch exotischen, Verfahren vorliegen.



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück1 Punkt weiter  Wie finde ich einen Psychotherapeuten?

Sollten Sie einen Psychotherapeuten suchen, so sei an erster Stelle Ihre Krankenkasse genannt, die Ihnen bei Ihrer Suche behilflich sein kann. Diese verfügt über Listen, in denen die Kassen anerkannten Psychotherapeuten stehen. Allerdings geht aus diesen Listen in der Regel nicht hervor, nach welchem Verfahren der Psychotherapeut arbeitet.
Weitere Möglichkeiten bietet das
Branchenverzeichnis im Telefonbuch (gelbe Seiten). Aktuell finden Sie die Psychologischen Psychotherapeuten unter der Rubrik "Psychologie / Psychologische Beratung" oder "Psychotherapie". Psychotherapeutisch tätige Ärzte stehen in der Rubrik "Ärzte". Es ist für Sie aktuell nicht ersichtlich, ob es sich dabei um einen Psychotherapeuten handelt, der Kassen anerkannt ist, oder um Jemanden, der lediglich psychotherapeutisch tätig sein darf. Der Grund liegt darin, dass seit Inkraftreten des Psychotherapeutengesetzes (1.1.99 !) geplante Veränderungen im Branchenverzeichnis, die zur einer besseren Differenzierung führen sollten, bisher noch nicht umgesetzt wurden. So wäre beispielsweise jeweils eine eigene Rubrik für "Psychologische Psychotherapeuten" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" wünschenswert.
Darüber hinaus verfügen die
Kassenärztliche Vereinigungen natürlich auch über Listen der anerkannten Psychotherapeuten, die Sie anfordern können. Einfacher wäre hier natürlich der Weg über Ihre Krankenkasse, da die Kassenärztlichen Vereinigungen den Kassen die Listen anerkannter Psychotherapeuten zur Verfügung stellen.
Berufsverbände und Psychotherapievereinigungen haben natürlich auch Listen von Psychotherapeuten. Auf der Seite Links habe ich Ihnen einige Verbände zusammengestellt, die Sie bei Bedarf direkt besuchen können. Die Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit.



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück1 Punkt weiter  Was sollte ich bei einem Psychotherapeutenkontakt beachten

Die Tatsache, dass Sie die Therapie bei einem Psychotherapeuten machen, der auch Kassen mäßig anerkannt ist, gibt Ihnen selbstverständlich noch keine Garantie dafür, dass die Therapie auch erfolgreich sein wird. Denn ebenso wie bei anderen Berufsgruppen gibt es qualifizierte und weniger qualifizierte Psychotherapeuten. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Therapie bei einem Kassen anerkannten Psychotherapeuten erfolgreich sein wird, ist jedoch wesentlich höher, als wenn Sie bei Jemandem Hilfe suchen, der mit wissenschaftlich nicht anerkannten Verfahren arbeitet.
Allerdings sollte das Kriterium, nach welcher Methode der Psychotherapeut arbeitet, nicht allein ausschlaggebend dafür sein, ob Sie bei ihr oder ihm die Therapie dann letztlich auch machen. Entscheidend dürfte sein, ob die
"Chemie"  zwischen Patient und Psychotherapeut stimmt. Wenn Sie einen positiven emotionalen Bezug zu Ihrem Psychotherapeuten und ein gutes Gefühl haben, sich aufgehoben und verstanden fühlen, so ist dies sicherlich bereits schon ein sehr wichtiger Schritt zum  Therapieerfolg. Sollten Sie Zweifel haben, ob der Psychotherapeut der richtige für Sie ist, dann scheuen Sie sich nicht, sich jemanden anderen anzuschauen, selbst wenn Sie bereits schon einige Sitzungen absolviert haben. Die fünf probatorischen Sitzungen dienen dazu herauszufinden, ob die Voraussetzungen für eine Psychotherapie gegeben sind. Dabei haben Sie die gleichen Rechte, wie der Psychotherapeut selbst. D.h. auch Sie können und sollten sagen, wenn Sie die Psychotherapie nicht fortführen möchten.
Sehr häufig berichten Patienten, dass Sie bereits beim Erstkontakt, der in der Regel telefonisch erfolgt, ein "gutes" oder ein "schlechtes" Gefühl hatten. Wenn Sie den von Ihnen angewählten Psychotherapeuten dann am Telefon haben, so sollten Sie nach seiner Qualifikation fragen, die Möglichkeit der Kostenübernahme ansprechen und erfragen, inwieweit er sich für Ihr Problem auch fachlich zuständig fühlt. Nicht alle Psychotherapeuten behandeln alle Störungen. Haben Sie den Mut dazu, diese Fragen auch zu stellen.
Aber nicht nur zu Beginn einer Psychotherapie sollten Sie sich im Zweifel noch einen weiteren Psychotherapeuten aufsuchen. Auch während der Therapie selbst, haben Sie die Möglichkeit eines Wechsels. Es wäre allerdings ratsam, dies bei dem Psychotherapeuten anzusprechen, bei dem Sie sich gerade in Behandlung befinden, um seine Meinung zu hören. Möglicherweise sieht er Ihren geplanten Wechsel im Rahmen des therapeutischen Prozesses aus einen anderen Blickwinkel und wird Sie darauf hinweisen. Sie sollten sich zumindest diese Meinung anhören und abschätzen, inwieweit Ihnen seine Argumente einleuchten. Wechseln können Sie dann immer noch.
Ein Wechsel des Psychotherapeuten wäre auf jeden Fall dann anzuraten, wenn Sie nach ca. einem Jahr erfolgter regelmäßiger Psychotherapie keine wesentlichen Änderungen festgestellt haben. Mit positiven Veränderungen nach diesem Zeitraum ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr zu rechnen.
Es ist wichtig, dass Sie
Verantwortlichkeiten übernehmen, und dies bereits schon bei der Wahl Ihres Psychotherapeuten. Vielfach überlegen Patienten über einen längeren Zeitraum, bevor Sie sich zu einer Psychotherapie entschließen. Informieren Sie sich bei anderen, die bereits Therapieerfahrungen haben, und lesen Sie entsprechende Ratgeber und Selbsthilfebücher, um sich mit einem Verfahren oder einer Symptomatik schon etwas vertraut zu machen. Möglicherweise merken Sie bereits nach einigen Seiten Lesens, ob Ihnen eine Methode zusagt oder nicht.
Professionelle Psychotherapeuten unterliegen bestimmten
berufsethischen Normen. Sie respektieren die Schweigepflicht und die gesetzlichen und menschlichen Rechte ihrer Patienten. Sollten Sie als Patient jedoch das Gefühl haben, dass Ihr Therapeut die ethischen Grenzen überschritten hat, so sprechen Sie mit ihm. Haben Sie dann trotzdem noch das Gefühl, dass Ihre Belange nicht ausreichend berücksichtigt werden, so wenden Sie sich an einen anderen Psychotherapeuten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit der Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Psychotherapeutenkammer oder mit Psychotherapeutenverbänden.
Abschließend noch ein Hinweis. Seien Sie
besonders skeptisch bei Psychotherapeuten oder sonstigen Behandlern, die Ihnen eine schnelle und leichte Lösung Ihres Problems anbieten. Schnelle, einfache oder gar magische Lösungen gibt es in der Psychotherapie nicht. Psychotherapie hat immer auch etwas mit Anstrengung, Bemühen, Selbstverantwortung und Konsequenz zu tun. Dies sollte umso einleuchtender sein, wenn Sie bedenken, dass die meisten Probleme, derentwegen Menschen einen Psychotherapeuten aufsuchen, bereits seit Jahren bis Jahrzehnten, mitunter seit der Kindheit, bestehen. Psychotherapie ist Hilfe zur Selbsthilfe. Die Arbeit an Ihnen selbst und Ihren Problemen wird auch über die Psychotherapie hinaus bestehen bleiben. Magier und Zauberer gibt es im Zirkus und Varieté. Wasser in Wein konnte auch nur Jesus verwandeln. Und eine Psychotherapie ist eine anstrengende Angelegenheit, die eine eigene Einbringung und Verantwortlichkeitsübernahme verlangt. Aber viele Menschen, denen es gelungen ist, ihre Probleme zu überwinden, haben hinterher am Ende der Psychotherapie gesagt, dass es doch nicht so schwer gewesen ist, wie sie es am Anfang befürchtet hatten.



Zum Seitenanfang1 Punkt zurück  Zukünftige Perspektiven

Die Psychologische Psychotherapie ist eine recht junge Wissenschaft. Mit dem Psychotherapeutengesetz ist eine Rechtsunsicherheit aufgehoben worden. Die verwaltungstechnisch vorhandene strikte Trennung zwischen den einzelnen psychotherapeutischen Verfahren, wird allerdings in der psychotherapeutischen Praxis aufgehoben. Vielfach werden Methoden kombiniert und Techniken von anderen Therapierichtungen in das eigene Konzept integriert. Dies ist auch sinnvoll und dient dem Wohle des Patienten.
Daher ist zukünftig nicht die Frage angebracht: Welche Verfahren sind effektiv und welche nicht? Vielmehr sollte die Frage gestellt werden: Welche Methode, ausgeführt von welchen Psychotherapeuten, ist bei welchem Patienten, mit welcher Symptomatik, zu welchem Zeitpunkt am sinnvollsten? Eine pauschale Antwort wird es darauf nicht geben. Daher bleibt jede Psychotherapie ein
individuelles Geschehen. Aber was deutlich werden sollte ist, dass die Verfahren, deren Effektivität nachgewiesen wurden, in die Ausbildung eines jeden Psychotherapeuten gehören sollten, unabhängig welcher therapeutischen Couleur er angehört.