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"Psychotherapeut"
- ein geschützter Begriff
Nicht jeder, der eine psychotherapeutische Aus- oder Weiterbildung
absolviert hat oder sich dazu berufen fühlt Psychotherapie zu
machen, darf sich "Psychotherapeut" nennen. Nach dem
Psychotherapeutengesetz vom 1.1.99 ist dies nur Diplom-Psychologen
und Ärzten mit entsprechender Qualifikation vorbehalten. Zuvor
tummelten sich auf dem Psychomarkt auch zahlreiche unqualifizierte
Personen, die sich den Titel eines "Psychotherapeuten"
zugelegt hatten, um damit eine Qualifikation zu dokumentieren, die im
Grunde nicht vorhanden war. Zum Schutze Therapie suchender Menschen
bedeutet das Psychotherapeutengesetz einen Schritt in Richtung einer
besseren Versorgungsssituation, obwohl auch nach diesem Gesetz
sicherlich weiterhin Handlungsbedarf bezüglich der Verbesserung
der Behandlung von Menschen mit psychischen Problemen
besteht.
Diplom-Psychologen, die eine entsprechende psychotherapeutische
Ausbildung absolviert haben, können bei
ihrer zuständigen Bezirksregierung den Antrag auf Anerkennung
als
Psychologischer Psychotherapeut und / oder
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut stellen. Vorausgesetzt wird
eine abgeschlossene Psychotherapieausbildung in einem von der
jeweiligen Bezirksregierung anerkannten Verfahren. Anerkannt werden
derzeit die "Verhaltenstherapie", "Psychoanalyse",
"Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" und
"Gesprächspsychotherapie". Die Ausführung der
Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums wird jedoch, da es sich
hierbei um eine Länderangelegenheit handelt, von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich gehandhabt. So erkennen beispielsweise
Hessen und Sachsen-Anhalt neben den genannten Verfahren auch die
Gestalttherapie, das Psychodrama und die Familientherapie an.
Die
Anerkennung durch die Bezirksregierung ist für all diejenigen
von Interesse, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit
heilkundlich, also im Sinne einer Krankenbehandlung, tätig sein wollen. Liegt
die Anerkennung nicht vor, darf auch keine Psychotherapie, d.h. Behandlung von
psychischen Störungen, vorgenommen werden, sondern lediglich eine psychologische
Beratung durchgeführt werden. Der Begriff "Psychologische
Beratung" ist allerdings
nicht gesetzlich geschützt.
Neben
Diplom-Psychologen können sich auch andere Berufsgruppen, wie
beispielsweise Diplom-Pädagogen oder Diplom-Sozialpädagogen,
bei entsprechender Qualifikation als Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut, nicht jedoch als Psychologischer
Psychotherapeut, anerkennen lassen. Die Behandlung ist hierbei auf
Kinder- und Jugendliche beschränkt.
Auch Ärzte, die eine
entsprechende psychotherapeutische Qualifikation erworben haben,
dürfen sich "Psychotherapeut" nennen. Heilpraktikern,
die zwar nach dem Gesetz die Zulassung zur Heilkunde erworben haben,
ist es untersagt, sich "Psychotherapeut" zu nennen, selbst
wenn sie psychotherapeutische Qualifikationen erworben haben. Sie
dürfen aber den Begriff "Psychotherapie" benutzen, als
Hinweis, dass sie psychotherapeutisch arbeiten.
Neben den
bisher genannten Berufsgruppen gibt es viele andere (z.B. Lehrer,
Theologen, Soziologen), die eine psychotherapeutische Weiterbildung
absolviert haben. Wollen diese psychotherapeutisch tätig werden,
bedarf es der Zulassung durch das Gesundheitsamt auf Anerkennung der
Heilkunde begrenzt auf das Bereich der Psychotherapie (sog.
Psycho-Heilpraktiker). Auch diese Zugelassenen dürfen sich nicht
"Psychotherapeut" nennen.
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Die
Kosten einer Psychotherapie
Abzugrenzen von einer Tätigkeit als Psychotherapeut ist
allerdings der Aspekt der Kostenübernahme einer Psychotherapie
durch einen Kostenträger, in der Regel einer Krankenkasse.
Voraussetzung dazu ist, dass der entsprechende Psychotherapeut
durch eine
Kassenärztliche Vereinigung (KV) anerkannt ist.
Hierzu muss er bestimmte Qualifikationen nachweisen. Anerkannt
werden derzeit psychotherapeutische Qualifikationen in
"Verhaltenstherapie", "Psychoanalyse" und
"Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie".
Wir
unterscheiden drei Berufsgruppen, die psychotherapeutische Leistungen
zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen dürfen:
1.
Psychologische Psychotherapeuten
Hierbei handelt es
sich um Diplom-Psychologen. Die Behandlung ist auf Erwachsene
begrenzt. Die Behandlung kann als Einzel- und Gruppentherapie
stattfinden.
2.
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
Hierbei handelt es sich
entweder um Diplom-Psychologen oder andere Berufsgruppen (z.B.
Diplom-Pädagogen oder Sozialarbeiter). Die Behandlung ist auf
Kinder- und Jugendliche begrenzt. Als Verfahren kann die Einzel- und
Gruppentherapie angewendet werden.
3.
Psychotherapeutisch tätige Ärzte
Vorausgesetzt
wird bei Ärzten der Zusatztitel "Psychotherapie"
oder "Psychoanalyse", um zu Lasten der
Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Oder aber der Arzt ist als "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin"
oder als "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" anerkannt. Auch hier kann die Behandlung
im Einzel- und Gruppensetting stattfinden.
Die Behandlung bei den
genannten drei Berufsgruppen wird bei vorliegender Indikation von den
gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Bei den Privatkassen
erfolgt eine Kostenübernahme entsprechend des abgeschlossenen
Tarifes. Die Beihilfe übernimmt ebenfalls die Kosten einer
Psychotherapie bei den genannten drei Berufsgruppen.
Es ist vor
allem bei Privatversicherten anzuraten vor bzw. zu Beginn einer
Psychotherapie sich bei dem potentiellen Kostenträger zu
erkundigen unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme
stattfindet und wie hoch die Erstattungen liegen. In der Regel werden
allerdings die Kosten für die ersten fünf Sitzungen
(probatorische Sitzungen, die der Feststellung der Notwendigkeit
einer Psychotherapie dienen) übernommen.
Neben der
Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder sonstigen
Kostenträger (Beihilfe, BG, Sozialamt) besteht natürlich
auch die Möglichkeit der Privatliquidation. Hierbei können
Sie sich auch Behandler aussuchen, die nicht über die
Krankenkassen abrechnen dürfen. Das Honorar müssen Sie dann
mit dem Behandler aushandeln. Es liegt in der Regel zwischen € 50,00
bis € 100,00. Sollte Sie Jemand wesentlich preiswerter behandeln
wollen, sollten Sie sich fragen, warum sie / er dies tut.
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Psychotherapeutische
Verfahren
Als wissenschaftlich hinreichend abgesichert gelten die
Verhaltenstherapie,
Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
Gesprächspsychotherapie. Letztere wird allerdings
von den Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit noch nicht anerkannt. Es dürfte
allerdings nur noch eine Frage der Zeit sein, bis diese Anerkennung
erfolgen wird.
Daneben können Therapieverfahren wie
"Familientherapie", "Gestalttherapie" und
"Psychodrama" ebenfalls als empirisch gut abgesichert
angesehen werden. Allerdings steht bei diesen Verfahren noch die
"offizielle" Anerkennung durch das
Bundesgesundheitsministerium und die Kassenärztlichen Vereinigungen aus.
Bei allen
anderen Verfahren gibt es bisher noch keinen ausreichenden Nachweis
ihrer Effektivität und Wirksamkeit. Das schließt nicht
aus, dass eine mit einem dieser Verfahren durchgeführte Therapie
nicht auch erfolgreich sein kann. Der Effekt wird dann jedoch
wahrscheinlich durch andere Faktoren, als die durch die
Therapiemethode hervorgerufenen, bedingt sein.
Die Psychoanalyse
ist historisch gesehen das erste angewandte psychotherapeutische
Verfahren. Ihr Begründer, Sigmund Freud, war Neurologe. Die Psychoanalyse
stand und steht in ärztlicher Tradition. Auch andere bekannte Analytiker, wie
Adler oder Jung, sind Ärzte gewesen. Wenn Sie heute eine psychotherapeutische
Behandlung machen möchten, finden Sie unter den Ärzten einen weitaus höheren
Prozentsatz an Psychoanalytikern und Tiefenpsychologen als bei den
Psychologischen Psychotherapeuten. Dies liegt u.a. auch daran, weil es Psychologen lange
Jahre untersagt war, sich psychoanalytisch oder tiefenpsychologisch
ausbilden zu lassen. Dies war Ärzten vorbehalten.
Albert
Ellis, der Begründer der
Rational-Emotiven Verhaltenstherapie,
war beispielsweise in den USA in den 40er Jahren der erste
Psychologe, der eine psychoanalytische Ausbildung erhielt. Nachdem
Ellis zunächst als Psychoanalytiker praktiziert hat, hat er sich
dann pikanterweise von der Analyse entfernt und die Rational-Emotive
Verhaltenstherapie entwickelt.
Während die Psychoanalyse und die
Tiefenpsychologie in ärztlicher Tradition steht, ist es bei der
Verhaltenstherapie genau umgekehrt. Diese steht in psychologischer Tradition und
wurde an den psychologischen Abteilungen der Universitäten entwickelt. Die
meisten Psychologischen Psychotherapeuten sind daher auch verhaltenstherapeutisch ausgebildet.
Da
Sie jedoch nicht nach der Formal gehen können Arzt =
Psychoanalytiker und Psychologe = Verhaltenstherapeut, wenn Sie einen
Therapieplatz suchen, sollten Sie im Einzelfall nach der
therapeutischen Ausrichtung des Behandlers fragen. Denn es gibt auch
Psychologische Psychotherapeuten, die psychoanalytisch arbeiten, und Ärzte, die eine
verhaltenstherapeutische Qualifikation erworben haben.
Die
Berufsgruppen, die ebenfalls psychotherapeutisch arbeiten dürfen,
aber keine Psychotherapeuten sind, haben in der Regel keine
psychotherapeutische Qualifikation in den anerkannten
Psychotherapieverfahren. Der Grund liegt u.a. darin, dass diese Ausbildungsgänge
in der Regel nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten
vorbehalten sind, und diese Berufsgruppen gar keine Zulassung zur
Ausbildung in diesen Verfahren von den Instituten erhalten.
Andererseits fühlen sich die genannten Berufsgruppen vielfach
anderen Therapieverfahren hingezogen, so dass hier häufig
Qualifikationen in Familientherapie, Gestalttherapie, Bioenergetik,
Psychodrama, Neuro-Linguistischen-Programmieren, Ur-Schrei-Therapie
und manch anderen, auch exotischen, Verfahren vorliegen.
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Wie
finde ich einen Psychotherapeuten?
Sollten Sie einen Psychotherapeuten suchen, so sei an erster
Stelle Ihre
Krankenkasse genannt, die Ihnen bei Ihrer Suche
behilflich sein kann. Diese verfügt über Listen, in denen
die Kassen anerkannten Psychotherapeuten stehen. Allerdings geht aus
diesen Listen in der Regel nicht hervor, nach welchem Verfahren der
Psychotherapeut arbeitet.
Weitere Möglichkeiten bietet das
Branchenverzeichnis im Telefonbuch (gelbe Seiten). Aktuell finden Sie
die Psychologischen Psychotherapeuten unter der Rubrik "Psychologie /
Psychologische Beratung" oder "Psychotherapie". Psychotherapeutisch tätige Ärzte stehen
in der
Rubrik "Ärzte". Es ist für Sie aktuell nicht
ersichtlich, ob es sich dabei um einen Psychotherapeuten handelt, der Kassen
anerkannt ist, oder um Jemanden, der lediglich
psychotherapeutisch tätig sein darf. Der Grund liegt darin, dass
seit Inkraftreten des Psychotherapeutengesetzes (1.1.99 !) geplante
Veränderungen im Branchenverzeichnis, die zur einer besseren
Differenzierung führen sollten, bisher noch nicht umgesetzt
wurden. So wäre beispielsweise jeweils eine eigene Rubrik für
"Psychologische Psychotherapeuten" und "Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten" wünschenswert.
Darüber
hinaus verfügen die
Kassenärztliche Vereinigungen natürlich auch über Listen der anerkannten
Psychotherapeuten, die Sie anfordern können. Einfacher wäre
hier natürlich der Weg über Ihre Krankenkasse, da die Kassenärztlichen
Vereinigungen
den Kassen die Listen anerkannter Psychotherapeuten zur Verfügung
stellen.
Berufsverbände und
Psychotherapievereinigungen haben
natürlich auch Listen von Psychotherapeuten. Auf der Seite Links
habe ich Ihnen einige Verbände zusammengestellt, die Sie bei
Bedarf direkt besuchen können. Die Liste erhebt allerdings
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Was
sollte ich bei einem Psychotherapeutenkontakt beachten
Die Tatsache, dass Sie die Therapie bei einem
Psychotherapeuten machen, der auch Kassen mäßig anerkannt
ist, gibt Ihnen selbstverständlich noch keine Garantie dafür, dass die Therapie auch erfolgreich sein wird. Denn ebenso wie
bei anderen Berufsgruppen gibt es qualifizierte und weniger
qualifizierte Psychotherapeuten. Die Wahrscheinlichkeit, dass
eine Therapie bei einem Kassen anerkannten Psychotherapeuten
erfolgreich sein wird, ist jedoch wesentlich höher, als wenn Sie
bei Jemandem Hilfe suchen, der mit wissenschaftlich nicht anerkannten
Verfahren arbeitet.
Allerdings sollte das Kriterium, nach welcher Methode der
Psychotherapeut arbeitet, nicht allein ausschlaggebend dafür sein, ob Sie bei
ihr oder ihm die Therapie dann letztlich auch machen. Entscheidend dürfte sein,
ob die
"Chemie" zwischen Patient und Psychotherapeut stimmt. Wenn Sie einen positiven
emotionalen Bezug zu Ihrem Psychotherapeuten und ein gutes Gefühl haben, sich
aufgehoben und verstanden fühlen, so ist dies sicherlich bereits schon ein sehr
wichtiger Schritt zum Therapieerfolg. Sollten Sie
Zweifel haben, ob der Psychotherapeut der richtige für Sie
ist, dann scheuen Sie sich nicht, sich jemanden anderen anzuschauen,
selbst wenn Sie bereits schon einige Sitzungen absolviert haben. Die
fünf probatorischen Sitzungen dienen dazu herauszufinden, ob die
Voraussetzungen für eine Psychotherapie gegeben sind. Dabei
haben Sie die gleichen Rechte, wie der Psychotherapeut selbst. D.h.
auch Sie können und sollten sagen, wenn Sie die Psychotherapie
nicht fortführen möchten.
Sehr häufig berichten
Patienten, dass Sie bereits beim Erstkontakt, der in der Regel
telefonisch erfolgt, ein "gutes" oder ein "schlechtes"
Gefühl hatten. Wenn Sie den von Ihnen angewählten
Psychotherapeuten dann am Telefon haben, so sollten Sie nach
seiner Qualifikation fragen, die Möglichkeit der
Kostenübernahme ansprechen und erfragen, inwieweit er sich
für Ihr Problem auch fachlich zuständig fühlt. Nicht
alle Psychotherapeuten behandeln alle Störungen. Haben Sie den
Mut dazu, diese Fragen auch zu stellen.
Aber nicht nur zu Beginn
einer Psychotherapie sollten Sie sich im Zweifel noch einen weiteren
Psychotherapeuten aufsuchen. Auch während der Therapie selbst,
haben Sie die Möglichkeit eines Wechsels. Es wäre
allerdings ratsam, dies bei dem Psychotherapeuten anzusprechen, bei
dem Sie sich gerade in Behandlung befinden, um seine Meinung zu
hören. Möglicherweise sieht er Ihren geplanten
Wechsel im Rahmen des therapeutischen Prozesses aus einen anderen
Blickwinkel und wird Sie darauf hinweisen. Sie sollten sich zumindest
diese Meinung anhören und abschätzen, inwieweit Ihnen
seine Argumente einleuchten. Wechseln können Sie dann immer
noch.
Ein Wechsel des Psychotherapeuten wäre auf jeden Fall
dann anzuraten, wenn Sie nach ca. einem Jahr erfolgter regelmäßiger
Psychotherapie keine wesentlichen Änderungen festgestellt haben.
Mit positiven Veränderungen nach diesem Zeitraum ist dann mit
hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr zu rechnen.
Es ist
wichtig, dass Sie
Verantwortlichkeiten übernehmen,
und dies bereits schon bei der Wahl Ihres Psychotherapeuten. Vielfach
überlegen Patienten über einen längeren Zeitraum,
bevor Sie sich zu einer Psychotherapie entschließen.
Informieren Sie sich bei anderen, die bereits Therapieerfahrungen
haben, und lesen Sie entsprechende Ratgeber und Selbsthilfebücher,
um sich mit einem Verfahren oder einer Symptomatik schon etwas
vertraut zu machen. Möglicherweise merken Sie bereits nach
einigen Seiten Lesens, ob Ihnen eine Methode zusagt oder
nicht.
Professionelle Psychotherapeuten unterliegen bestimmten
berufsethischen Normen. Sie respektieren die
Schweigepflicht und die gesetzlichen und menschlichen Rechte ihrer
Patienten. Sollten Sie als Patient jedoch das Gefühl haben, dass
Ihr Therapeut die ethischen Grenzen überschritten hat, so
sprechen Sie mit ihm. Haben Sie dann trotzdem noch das Gefühl,
dass Ihre Belange nicht ausreichend berücksichtigt werden,
so wenden Sie sich an einen anderen Psychotherapeuten. Darüber
hinaus haben Sie die Möglichkeit der Rücksprache mit Ihrer
Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Psychotherapeutenkammer oder mit
Psychotherapeutenverbänden.
Abschließend noch ein
Hinweis. Seien Sie
besonders skeptisch bei Psychotherapeuten oder
sonstigen Behandlern, die Ihnen eine schnelle und leichte Lösung
Ihres Problems anbieten. Schnelle, einfache oder gar magische
Lösungen gibt es in der Psychotherapie nicht. Psychotherapie hat
immer auch etwas mit Anstrengung, Bemühen, Selbstverantwortung
und Konsequenz zu tun. Dies sollte umso einleuchtender sein, wenn Sie
bedenken, dass die meisten Probleme, derentwegen Menschen einen
Psychotherapeuten aufsuchen, bereits seit Jahren bis Jahrzehnten,
mitunter seit der Kindheit, bestehen. Psychotherapie ist Hilfe zur
Selbsthilfe. Die Arbeit an Ihnen selbst und Ihren Problemen wird auch
über die Psychotherapie hinaus bestehen bleiben. Magier und
Zauberer gibt es im Zirkus und Varieté. Wasser in Wein konnte
auch nur Jesus verwandeln. Und eine Psychotherapie ist eine
anstrengende Angelegenheit, die eine eigene Einbringung und
Verantwortlichkeitsübernahme verlangt. Aber viele Menschen,
denen es gelungen ist, ihre Probleme zu überwinden, haben
hinterher am Ende der Psychotherapie gesagt, dass es doch nicht
so schwer gewesen ist, wie sie es am Anfang befürchtet hatten.
Die Psychologische Psychotherapie ist eine recht junge
Wissenschaft. Mit dem Psychotherapeutengesetz ist eine
Rechtsunsicherheit aufgehoben worden. Die verwaltungstechnisch
vorhandene strikte Trennung zwischen den einzelnen
psychotherapeutischen Verfahren, wird allerdings in der
psychotherapeutischen Praxis aufgehoben. Vielfach werden Methoden
kombiniert und Techniken von anderen Therapierichtungen in das eigene
Konzept integriert. Dies ist auch sinnvoll und dient dem Wohle des
Patienten.
Daher ist zukünftig nicht die Frage angebracht:
Welche Verfahren sind effektiv und welche nicht? Vielmehr sollte die
Frage gestellt werden: Welche Methode, ausgeführt von welchen
Psychotherapeuten, ist bei welchem Patienten, mit welcher
Symptomatik, zu welchem Zeitpunkt am sinnvollsten? Eine pauschale
Antwort wird es darauf nicht geben. Daher bleibt jede Psychotherapie
ein
individuelles Geschehen. Aber was deutlich werden sollte ist, dass
die Verfahren, deren Effektivität nachgewiesen wurden, in die
Ausbildung eines jeden Psychotherapeuten gehören sollten,
unabhängig welcher therapeutischen Couleur er angehört.